BCM‑Dokumentations‑ und Nachweisregister
Das BCM‑Dokumentations‑ und Nachweisregister ist eine kompakte, auditfähige Vorlage zur strukturierten Erfassung, Verwaltung und Versionierung aller BCM‑relevanten Dokumente, Aufzeichnungen und Evidenzen.
Es stellt sicher, dass sämtliche Nachweise für ISO‑22301‑Konformität, Audits und Management Reviews vollständig, aktuell und nachvollziehbar verfügbar sind.
Ein Satz aus dem Dokument fasst den Zweck klar zusammen: „Dieses Dokument definiert das zentrale Register für sämtliche dokumentierte Informationen, Nachweise, Aufzeichnungen und Evidenzen des Business Continuity Management Systems.“
Inhalte (kompakt)
- Zentrales Dokumenten‑ und Evidenzregister mit Pflichtfeldern (ID, Titel, Kategorie, Version, Eigentümer, Status, Freigabedatum, Speicherort, Aufbewahrungsfrist)
- Abdeckung aller BCM‑Dokumentarten: Richtlinien, Verfahren, Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Berichte, Aufzeichnungen, Audit‑ und Trainingsnachweise
- Dokumentenkategorien (POL, MAN, PROC, WI, TMP, REP, REC, AUD, TRN)
- Nummerierungssystem (BCM‑DOC‑YYYY‑NNN)
- Dokumentenstatus (Entwurf, Zur Freigabe, Freigegeben, Ersetzt, Archiviert)
- Evidenzregister für Auditberichte, Recovery‑Protokolle, Übungsberichte, Schulungsnachweise
- Versionierungs‑ und Änderungsmanagement
- Zugriffssteuerung nach Need‑to‑Know
- Schutzbedarfsstufen (Öffentlich, Intern, Vertraulich, Streng vertraulich)
- Aufbewahrungsfristen und Archivierungsverfahren
- Dokumentenreviews (Aktualität, Vollständigkeit, Gültigkeit)
- Qualitätskriterien für BCM‑Dokumente
- KPI‑Katalog (aktuelle Dokumente, durchgeführte Reviews, vollständige Versionierung, verfügbare Nachweise)
- Berichtswesen & Management Review
- Auditfragen & Kontrollkatalog
- Zertifizierungsvorbereitung
Geeignet für
- Business Continuity Management
- ISO‑22301‑Zertifizierung
- NIS2‑Compliance
- Audit‑ und Compliance‑Programme
- Dokumentenlenkung und Governance
- Revisions‑ und Evidenzmanagement
Nutzen
- Zentrale, revisionssichere Verwaltung aller BCM‑Dokumente und Nachweise
- Vollständige Transparenz über Versionen, Freigaben und Archivierung
- Sicherstellung der Audit‑ und Zertifizierungsfähigkeit
- Reduktion von Dokumentationsrisiken und veralteten Inhalten
- Stärkung der Nachweisfähigkeit gegenüber Auditoren und Aufsichtsbehörden